Aufnahmeantrag

Sie haben Lust auf Tennis in angenehmer Atmosphäre? Neue Mitglieder sind bei uns herzlich willkommen!

Einfach Aufnahmeantrag herunterladen, ausfüllen und via Mail an tcblauweissrostock@gmx.de oder per Post an 

TC Blau Weiß Rostock e.V., Am Waldessaum 24, 18057 Rostock absenden. 


Der Antrag kann auch gern vor Ort im Büro oder bei unserem Platzwart Herrn Göttlich abgegeben werden.

Aufnahmeantrag TC Blau Weiß Rostock
Aufnahmeantrag + Sepa + Foto.pdf (134.83KB)
Aufnahmeantrag TC Blau Weiß Rostock
Aufnahmeantrag + Sepa + Foto.pdf (134.83KB)



Beiträge 

Erwachsener

270,-

1 Kind
2 Kinder
3 Kinder

  • Der Beitrag inkludiert eine Gruppentrainingsmöglichkeit in der Sommersaison; Hallentraining im Winter ist gesondert.
  • Mehr Kinder sind kostenlos Mitglied.

145,-
275,-
390,-

Erwachsener mit 1 Kind
Erwachsener mit 2 Kindern
Erwachsener mit 3 Kindern

  • Der Beitrag inkludiert eine Gruppentrainingsmöglichkeit im Sommer für Kinder; Hallentraining im Winter ist gesondert.
  • Mehr Kinder sind kostenlos Mitglied.

390,-
495,-
585,-

Ehepaar

485,-

Ehepaar mit 1 Kind
Ehepaar mit 2 Kindern
Ehepaar mit 3 Kindern

  • Der Beitrag inkludiert eine Gruppentrainingsmöglichkeit im Sommer für Kinder; Hallentraining im Winter ist gesondert.
  • Mehr Kinder sind kostenlos Mitglied.

610,-
710,-
815,-

Studenten (bis 30 Jahre) &  Auszubildende

135,-

Referendare

190,-

Rentner

190,-

Zweitmitglieder

150,-

Passive Erwachsene

60,-

Passive Schüler

30,-

Aufnahmegebühr 25 €


*Bei Aufnahme ab dem 15. Juli wird der Beitrag im ersten Jahr nur hälftig berechnet.



Vereinssatzung

Hier findet ihr die aktuelle Vereinsatzung des T.C. Blau-Weiß Rostock e.V.

Vereinssatzung T.C. Blau-Weiß Rostock e.V.
Stand 02.05.2020
Geänderte Satzung TC Blau Weiß Rostock e.V. vom 02.05.2020.pdf (168.09KB)
Vereinssatzung T.C. Blau-Weiß Rostock e.V.
Stand 02.05.2020
Geänderte Satzung TC Blau Weiß Rostock e.V. vom 02.05.2020.pdf (168.09KB)



Arbeitsstundenpflicht

Unsere Mitglieder sind verpflichtet 7,5 Arbeitsstunden im Jahr zu erbringen. Diese können an unseren zentralen Arbeitseinsätzen geleistet werden oder während der Saison im Absprache mit unserem Platzwart. Auch bei Festen und Veranstaltungen finden sich im Laufe des Jahres viele Möglichkeiten den Verein zu unterstützen und seine Stunden abzuleisten.

Im Falle der Nichtleistung sind von den Mitgliedern festgesetzte Stundenvergütungen zu erbringen. Für die Festsetzung der Arbeitsstunden sowie der ersatzweisen Stundenvergütung ist der Vorstand zuständig.

Mitglieder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Erbringung der Arbeitsleistungen befreit. Ebenso Mitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet haben und Mitglieder mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr.

 

 
 
 
 
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